Marktoberdorf will mit neuen Plakaten an den Ortseingängen für sicheren Überholabstand und ein gutes Miteinander im Straßenverkehr werben.

 

Die Straßenverkehrsordnung ist eindeutig: 1,5 m Seitenabstand ist innerorts beim Überholen von Fahrradfahrern einzuhalten. Denn enges Überholen kann zu schweren Unfällen führen. Daran erinnern nun Tafeln an den Ortseingängen. Fußgänger, Radler, Autofahrer – Es geht nur miteinander!

Wir begrüßen die Initiative der Stadt. Innerorts gilt ein Überholabstand von 1,5 m, außerorts von 2 m, um Radfahrer:innen zu schützen und ihnen ein sicheres Gefühl des Miteinanders im Straßenverkehr zu geben.

Dass dieser Appell dringend nötig ist, zeigen Messungen, die Arbeitsgruppe Mobilität im Bündnis Nachhaltiges Marktoberdorf zusammen mit dem ADFC und der Hochschule Kempten durchgeführt hat. Mit dem sogenannten OpenBikeSensor können Überholabstände gemessen und durch GPS und Fahrtrichtung in einer Straßenkarte dargestellt werden. So wird deutlich in welchen der getesteten Straßen rücksichtsvoll und sicher (grün) oder zu eng (rot) über holt wurde.

Mehr als 50% der Überholvorgänge sind widerrechtlich unter 1,5 m, teilweise nur 42 cm.

Kartenauswertung der OpenBikeSensor Daten

Auffällig ist hier die Ruderatshofener Straße: Sowohl stadtauswärts mit Schutzstreifen (gestrichelte Linie mit Fahrradpiktogrammen) als auch stadteinwärts muss ein Überholabstand von 1,5 m eingehalten werden. Radler:innen klagen, dass sie teilweise trotz Gegenverkehrs überholt werden, was bei der nur 6 m breiten Fahrbahn nur gefährlich möglich ist. Einige weichen zur eigenen Sicherheit auf den Gehweg aus, das ist nicht erlaubt und führt zu Ärger mit Fußgänger:innen. Der Gehweg auf der Westseite ist zwar für Radfahrer freigegeben. Man darf also mit Schrittgeschwindigkeit dort radeln. Um zügig voranzukommen, dürfen Radfahrer auch auf der Straße radeln.

Wer die vielen Regeln, Rechte und Pflichten von und für Radfahrer wissen will, kann sich beim VHS-Vortrag von Polizei und ADFC im kommenden März informieren. –> Unterlagen hierzu vom letzten Vortrag 2020 (ein paar Dinge haben sich durch die Neuerungen der StVO und des StVG seither geändert)